Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Stieres bittet eine Jägerin / einen Jägern, den Stier zu erschießen, weil er sich auf der Weide nicht mehr einfangen lässt und dieser eine Gefahr für Mensch und Tier darstellt. Ist die Jägerin / der Jäger ohne weiteres dazu berechtigt?
Ja, aber der Stier sollte zur Nachtzeit im Scheinwerferlicht erschossen werden, damit keine Passanten gefährdet werden.
nein
Ja, aber nur, wenn der Stier vorher mit präpariertem Futtermittel betäubt wurde (Grundsatz der Vermeidung unnötiger Schmerzen).