Der Jäger hat beim Führen und Verwenden von Messern einiges zu beachten: Welche Antwort ist richtig?
Ein Fallmesser ist zwar ein verbotener Gegenstand, Jäger dürfen ein solches trotzdem besitzen, weil sie es für die Jagd brauchen.
Inhaber eines gültigen Jagdscheines dürfen immer und überall ein Messer führen, einzige Voraussetzung ist, dass es eine feststehende Klinge unter 12 cm Klingenlänge aufweist.
Inhaber eines gültigen Jagdscheines dürfen Messer mit einer feststehen Klinge von über
12 cm Klingenlänge, auch sog. „Saufänger“ oder Hirschfänger, immer griffbereit im
Kraftfahrzeug haben.
Wenn ein Messer nur transportiert werden darf, ist es dann nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.
An Taschenmesser (Klappmesser), die zum Aufbrechen von Wild verwendet werden, bestehen keine besonderen Anforderungen. Sie können eine feststellbare Klinge aufweisen, müssen aber nicht.