- Fallmesser sind generell verbotene Gegenstände - auch für Jäger.
- Ein Jagdschein berechtigt nicht zum uneingeschränkten Führen von Messern.
- Messer mit feststehender Klinge über 12 cm dürfen nicht griffbereit im Fahrzeug transportiert werden.
- Die richtige Antwort bezieht sich auf den Transport von Messern: "Nicht zugriffsbereit" bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe nötig sind, um das Messer zu erreichen.
- Taschenmesser zum Aufbrechen von Wild unterliegen keinen Sonderregelungen bezüglich feststellbarer Klingen.