Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,
ist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt
ist immer ein verbotener Gegenstand
ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt
ist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt