Für Nachsuche gilt:
Wild wird, immer auf den Abschussplan des Jagdausübungsberechtigten, in dessen Bezirk es getötet wurde, angerechnet
krankgeschossenes Wild wird immer auf den Abschussplan des Jagdausübungsberechtigten angerechnet, in dessen Revier es krank geschossen wurde, auch wenn es erst bei einer Nachsuche im Nachbarrevier gefunden wird
krankgeschossenes Wild, das bei einer erlaubten Nachsuche den Fangschuss im Nachbarrevier erhält, wird immer auf den Abschussplan des Nachbarreviers angerechnet
Wild wird auf den Abschussplan des aneignungsberechtigten Jagdausübungsberechtigten angerechnet
krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild wird, wenn es verendet aufgefunden wird, auf keinen Abschussplan angerechnet