Es ist erlaubt, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen
künstliche Lichtquellen und Spiegel
Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles
Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung
Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind
Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte