Es ist erlaubt, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen

A

künstliche Lichtquellen und Spiegel

B

Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles

C

Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung

D

Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind

E

Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte