Welches Wild darf im Saarland nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?

A

Alles Wild mit Ausnahme des Raubwildes

C

alles Schalenwild, das zum Hochwild zählt

D

alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild

E

Rotwild sowie Damwild innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes