Welches Wild darf im Saarland nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?
Alles Wild mit Ausnahme des Raubwildes
alles Schalenwild
alles Schalenwild, das zum Hochwild zählt
alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild
Rotwild sowie Damwild innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes