Vor Jagdbeginn muss sich der Jagdherr/Jagdleiter nicht (unbedingt) darüber vergewissern, dass

A

jeder Schütze einen gültigen Jagdschein mit sich führt

B

jeder Schütze die für seine Waffe erforderliche Waffenbesitzkarte mit sich führt

C

Jugendliche an der Treibjagd nicht als Schützen teilnehmen

D

die für die Gesellschaftsjagd geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden

E

genügend brauchbare Jagdhunde zur Verfügung stehen