Vor Jagdbeginn muss sich der Jagdherr/Jagdleiter nicht (unbedingt) darüber vergewissern, dass
jeder Schütze einen gültigen Jagdschein mit sich führt
jeder Schütze die für seine Waffe erforderliche Waffenbesitzkarte mit sich führt
Jugendliche an der Treibjagd nicht als Schützen teilnehmen
die für die Gesellschaftsjagd geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden
genügend brauchbare Jagdhunde zur Verfügung stehen