Eine Nachsuche in einem benachbarten Jagdbezirk ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dabei gilt:

A

Schusswaffen dürfen nicht mitgeführt werden

B

Langwaffen dürfen nicht mitgeführt werden

C

Kurzwaffen dürfen nicht mitgeführt werden

D

Langwaffen dürfen nur entladen, Kurzwaffen auch geladen mitgeführt werden

E

nach Beendigung der Nachsuche sind Schusswaffen zu entladen und Hunde an der Leine zu führen