Eine Nachsuche in einem benachbarten Jagdbezirk ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dabei gilt:
Schusswaffen dürfen nicht mitgeführt werden
Langwaffen dürfen nicht mitgeführt werden
Kurzwaffen dürfen nicht mitgeführt werden
Langwaffen dürfen nur entladen, Kurzwaffen auch geladen mitgeführt werden
nach Beendigung der Nachsuche sind Schusswaffen zu entladen und Hunde an der Leine zu führen