Es ist erlaubt,
die Netzjagd auf Seehunde auszuüben
die Netzjagd auf Kaninchen auszuüben
die Hetzjagd auf Wild auszuüben
die Such- und Treibjagd auf Waldschnepfen im Frühjahr auszuüben
die Brackenjagd auf einer Fläche von weniger als 1.000 ha auszuüben