Mit einem gültigen Jagdschein ist der Jäger ohne weitere Bedürfnisprüfung berechtigt:
jede beliebige Zahl an Kurzwaffen zu erwerben
3 Kurzwaffen zu erwerben
eine beliebige Anzahl von zur Jagd zugelassenen Langwaffen zu erwerben
vollautomatische Waffen zu erwerben
auf der Heimfahrt vom Revier seine Kurzwaffe geladen zu führen