Mit einem gültigen Jagdschein ist der Jäger ohne weitere Bedürfnisprüfung berechtigt:

A

jede beliebige Zahl an Kurzwaffen zu erwerben

C

eine beliebige Anzahl von zur Jagd zugelassenen Langwaffen zu erwerben

D

vollautomatische Waffen zu erwerben

E

auf der Heimfahrt vom Revier seine Kurzwaffe geladen zu führen