Welche der nachstehend aufgeführten Bestimmungen bei Treib- und Gesellschaftsjagden ist falsch?
Den Anordnungen des Jagdleiters ist Folge zu leisten
grundsätzlich ist der Schuss mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen ins Treiben nicht gestattet
nach dem Signal „Hahn in Ruh“ ist zu entladen
bei Kesseltreiben darf erst auf das Signal “Treiber rein“ in den Kessel geschossen werden
die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt, zu tragen