Welche der nachstehend aufgeführten Bestimmungen bei Treib- und Gesellschaftsjagden ist falsch?

A

Den Anordnungen des Jagdleiters ist Folge zu leisten

B

grundsätzlich ist der Schuss mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen ins Treiben nicht gestattet

C

nach dem Signal „Hahn in Ruh“ ist zu entladen

D

bei Kesseltreiben darf erst auf das Signal “Treiber rein“ in den Kessel geschossen werden

E

die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt, zu tragen