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Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von:
A
Kleinkaliberbüchsen (.22 l.f.B.)
C
Revolvern
D
Einsteckläufen für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind
E
einläufigen Flinten