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Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von:
Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von: