Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von:
Kleinkaliberbüchsen (.22 l.f.B.)
Revolvern
Einsteckläufen für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind
einläufigen Flinten