Als Langwaffen bezeichnet man Schusswaffen,

A

die ausschließlich zum Erlegen von Schalenwild verwendet werden

B

die ausschließlich zum Erlegen von Flugwild verwendet werden

C

die nur als „kombinierte“ Waffen gebaut werden

D

deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet und deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind

E

mindestens 50 cm Lauflänge haben