Als Langwaffen bezeichnet man Schusswaffen,
die ausschließlich zum Erlegen von Schalenwild verwendet werden
die ausschließlich zum Erlegen von Flugwild verwendet werden
die nur als „kombinierte“ Waffen gebaut werden
deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet und deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind
mindestens 50 cm Lauflänge haben