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Als Langwaffen bezeichnet man Schusswaffen,
A
die ausschließlich zum Erlegen von Schalenwild verwendet werden
B
die ausschließlich zum Erlegen von Flugwild verwendet werden
C
die nur als „kombinierte“ Waffen gebaut werden
D
deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet und deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind
E
mindestens 50 cm Lauflänge haben