Für welche Wildart gilt im Freistaat Sachsen das ganze Jahr über eine Schonzeit?
Für den Mink gilt ganzjährige Schonzeit.
Für den Marderhund gilt ganzjährige Schonzeit.
Für den Waschbären gilt ganzjährige Schonzeit.
Für den Kolkraben gilt ganzjährige Schonzeit.