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Ein Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins kauft beim Waffenfachhandel eine Repetierbüchse sowie – aufgrund eines bestehenden Voreintrages in seiner Waffenbesitzkarte (WBK) – einen Revolver 357. Magnum. Welche Meldefrist gilt für den Erwerb dieser beiden Schusswaffen gegenüber der zuständigen Behörde?