Unter welcher Voraussetzung ist eine Trichinenuntersuchung beim erlegten Dachs vorgeschrieben?
Nur wenn der Dachs vor dem Erlegen auffälliges oder abnormales Verhalten gezeigt hat
Ausschließlich dann, wenn das Wildbret für den menschlichen Genuss vorgesehen ist
Sobald der Dachs zur Strecke gebracht und das Aufbrechen abgeschlossen wurde
Grundsätzlich bei jedem erlegten Dachs, unabhängig von der weiteren Verwendung