Ende Februar beobachten Sie eine Ricke in stark abgekommenem Zustand mit struppiger Decke und stark verschmutztem Spiegel. Welche Maßnahme ist in dieser Situation korrekt?
Da für Ricken im Februar Schonzeit gilt, ist ein Erlegen des Stückes grundsätzlich nicht zulässig.
Als Hegeabschuss darf das Stück auch außerhalb der regulären Jagdzeit erlegt werden. Das erlegte Wild muss anschließend einer Fleischuntersuchung zugeführt werden.
Das Reh wird eingefangen und anschließend entweder in eigener Pflege oder durch Beauftragung Dritter wieder auf einen gesunden Zustand gebracht.
Der Fund ist der zuständigen Veterinärbehörde zu melden, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Ein Erlegen durch den Jäger ist nicht gestattet.