Wem steht auf einem befriedeten Grundstück das Recht zu, Wildkaninchen, Füchse und Steinmarder zu fangen und zu töten?
Dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstücks, vorausgesetzt er verfügt über die notwendige Sachkunde
Ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten des angrenzenden Jagdreviers
Jeder beliebigen Person ohne besondere Voraussetzungen
Nur dem zuständigen Jagdaufseher der unteren Jagdbehörde