Was trifft hinsichtlich des Abschussplans für Schalenwild nicht zu?
Gamswild darf auf Grundlage und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden
Schwarzwild darf auf Grundlage und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden
Rotwild darf auf Grundlage und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden
Rehwild darf auf Grundlage und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden