Was ist laut Jagdrecht der gesetzlich festgelegte Zweck der Hege?
Ziel der Hege ist es, einen möglichst hohen und ertragreich nutzbaren Wildbestand zu erhalten.
Das Wild soll als Teil der Natur, des gesellschaftlichen Erbes und der Heimatschönheit erhalten, gehegt und planmäßig bewirtschaftet werden.
Die Hege bezweckt die Regulierung des Wildbestandes zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen vor übermäßigen Wildschäden.
Die Hege dient der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, der den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen entspricht, sowie der Pflege und Sicherung der dafür notwendigen Lebensgrundlagen.