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Was müssen Sie bei der
Jagd
an oder über Gewässern beachten?
Erklärung
Musterantwort
Schussabgabe: Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 15 BJagdG ist es verboten,
auf
Schalenwild
,
Federwild
usw. bei der
Jagd
auf
Wasserwild
in oder über Gewässern mit bleihaltiger
Munition
zu schießen.
Tierschutz: Es darf grundsätzlich nicht
auf
schwimmendes
Wild
geschossen
werden (Gefahr des Abprallers und mangelnde Tiefenwirkung), außer zum
Fangschuss
.
Sicherheit: Vor dem Schuss ist stets der
Kugelfang
zu prüfen.
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