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Berechtigt der
Jagdschein
allein zur
Jagdausübung
?
Erklärung
Musterantwort
Nein. Der
Jagdschein
ist gemäß § 15 Abs. 1 BJagdG lediglich der Nachweis der
Sachkunde
.
Zur Ausübung der
Jagd
in einem konkreten
Jagdbezirk
ist zudem ein
Jagdausübungsrecht
(Pachtvertrag) oder eine
Jagderlaubnis
(Abschussgenehmigung) erforderlich.
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