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Genügt der gültige
Jagdschein
, um
Waffen
außerhalb der
Jagdausübung
zu führen?
Erklärung
Musterantwort
Nein, der
Jagdschein
legitimiert lediglich zum
Führen
der
Waffen
im Zusammenhang mit der
Jagdausübung
(§ 13 Abs. 6 WaffG).
Zum
Führen
außerhalb der
Jagdausübung
(z.B. in der Öffentlichkeit außerhalb des
Reviers
, sofern nicht transportiert
/entladen) ist grundsätzlich ein
Waffenschein
erforderlich.
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