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Wer darf eine
Waffe
erwerben
?
Erklärung
Musterantwort
Der
Erwerb
von erlaubnispflichtigen
Waffen
ist Personen gestattet, die eine gültige
waffenrechtliche Erlaubnis
(z.B.
Waffenbesitzkarte
mit
Voreintrag)
besitzen
(§ 10 WaffG).
Jäger
können für
Langwaffen
den
Erwerb
auf
Basis ihres gültigen
Jagdscheins
nach § 13 WaffG durchführen.
Der
Erwerb
muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde zur Eintragung in die
Waffenbesitzkarte
angemeldet werden.
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