Was gehört zum Jagdschutz?
Schutz des Wildes vor Notlagen und besonderen Gefährdungen, insbesondere vor Wilderei, Tierseuchen, wildernden Hunden und Katzen.
Schutz der Landnutzung vor Wildschaden.
Tierschutzgerechte Nachsuche mit brauchbaren Jagdhunden.
Notwehr- und Notstandsmaßnahmen.
Maßnahmen zum Schutz der Jagd vor gesellschaftlichen Gruppen, die der Jagd kritisch gegenüberstehen und diese Abschaffen wollen.