Welche waffenrechtlichen Aussagen sind richtig?
Inhaber gültiger Jahresjagdscheine benötigen zum Erwerb von Langwaffen einen Voreintrag in ihrer Waffenbesitzkarte.
Inhaber gültiger Jahresjagdscheine benötigen zum Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Langwaffe einen Voreintrag in ihrer Waffenbesitzkarte.
Hieb- und Stichwaffen mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimeter sind bei der Ausübung der Jagd zulässig.
Inhaber gültiger Jahresjagdscheine benötigen zum Erwerb einer Kurzwaffe einen Voreintrag in ihrer Waffenbesitzkarte.
Unter dem Führen einer Waffe wird rechtlich die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte verstanden.