Ist der Jagdscheininhaber berechtigt seine Waffen auf direktem Weg von seinem Wohnort zu seinem Jagdbezirk zu führen?
Ja, jedoch nicht schussbereit.
Ja, aber nur, wenn er über einen auf diese Waffen ausgeschriebenen Waffenschein verfügt.
Ja, aber nur in einem abgeschlossenen Waffenbehältnis (z. B. Futteral).
Ja, aber mindestens mit zugebundenem Schloss oder Verschluss.
Ja, aber nur, wenn der Wohnort innerhalb seines Jagdbezirks liegt.