Sie besitzen eine Pistole im Kaliber 7,65 Millimeter Browning und einen Revolver im Kaliber .22lr. Sie möchten zusätzlich einen Revolver im Kaliber .357 Magnum erwerben. Unter welchen Umständen bekommen Sie den erforderlichen Voreintrag von der zuständigen Waffenbehörde?
Ein Jahresjagdschein für drei aufeinander folgende Jahre.
Die dauerhafte Überlassung einer der vorhandenen Kurzwaffen an einen Berechtigten.
Anerkennung eines besonderen Bedürfnisses für den Neuerwerb des Revolvers als fangschusstaugliche Waffe durch die zuständige Waffenbehörde.
Vorherige Zustimmung der unteren Jagdbehörde.