Sie haben Ihren ersten Dachs erlegt und möchten aus den Keulen einen Dachsschinken machen. Welche Aussage ist richtig?
Obwohl keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen, ist eine amtliche Trichinenuntersuchung zu veranlassen.
Falls keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen, brauche ich nichts weiter zu veranlassen.
Die Keulen dürfen erst nach Besichtigung durch die kundige Person verarbeitet werden.
Dachse sind für den menschlichen Verzehr nicht geeignet.
Dachse unterliegen nicht dem Jagdrecht und dürfen deshalb nicht bejagt werden.