Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung als bestätigter Schweißhundeführer in Thüringen?
Der Schweißhundeführer muss Jagdpächter sein.
Der Schweißhundeführer muss Mitglied in einer anerkannten Vereinigung der Jäger sein.
Die Brauchbarkeit des Schweißhundes zur Nachsuche auf Schalenwild muss durch die zuständige untere Jagdbehörde festgestellt worden sein.
Als brauchbare Schweißhunde können nur Bayerische Gebirgsschweißhunde und Hannoversche Schweißhunde zugelassen werden.
Der Schweißhundeführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.