Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
Ja.
Nein.
Ja, aber nur außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
Ja, aber nur Kaninchen und Haarraubwild.
Nein, es sei denn, er ist selbst im Besitz eines gültigen Jagdscheins.