Was ist in Thüringen bei der Abschussplanung zu berücksichtigen?
Die Abschussplanung muss für alle dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten eines Jagdbezirks aufgestellt werden.
Der Abschussplan ist beim wiederkäuenden Schalenwild nur zahlenmäßig getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersklassen zu erstellen.
Das Nichteinhalten des Abschussplans hat strafrechtliche Konsequenzen.
Für die Wildart Rehwild gilt der bestätigte Abschussplan als Mindestabschuss.