Wer muss bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?
Der Jagdausübungsberechtigte.
Der Jagdgast ohne Begleitung durch den Jagdpächter.
Der Mitpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks.
Der Jagderlaubnisscheininhaber bei Abwesenheit des Jagdausübungsberechtigten.
Der bestätigte Schweißhundeführer auf der Nachsuche.
Die Treiber bei einer Drückjagd.