In welche Gruppen unterteilt das Bundesjagdgesetz die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten?
Cerviden, Boviden und Vögel.
Schalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild.
Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild.
Hochwild und Niederwild.
Bejagbare und nicht bejagbare Wildarten.
Schädlinge und Nützlinge.