Handelt ein Jäger rechtswidrig, wenn er in der von der unteren Jagdbehörde bestätigten Notzeit ein Reh in 150 m Entfernung von einer der unteren Jagdbehörde angezeigten Fütterung erlegt?
Nein, ein Reh darf innerhalb von 150 m um die Fütterung geschossen werden.
Nein, an Fütterungen darf generell Wild erlegt werden.
Ja, wenn die Notzeit für ein Gebiet festgestellt oder bestätigt worden ist, ruht die Jagd auf sämtliches Wild.