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Was bedeutet Hege im Jagdrecht, und was sind ihre Kernziele gemäß § 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)?

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Die Hege im Jagdrecht hat folgende Bedeutung und Ziele:

  • Kernziele der Hege gemäß § 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) sind:
    • Die Erhaltung eines angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes.
    • Die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.
  • Grundsätzliche Definition: Hege umfasst alle Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
  • Die Hegepflicht ist gesetzlich verankert und untrennbar mit dem Jagdrecht verbunden (§ 1 BJagdG).
  • In einigen Landesjagdgesetzen wird der Begriff "Hege" durch "Wildbewirtschaftung" ersetzt.
  • Die Hege ist an das Eigentum an Grund und Boden gekoppelt und darf nur in definierten Jagdbezirken ausgeübt werden.

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