Sie fahren vom Entenstrich durch ihr Revier in Bayern nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall. Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene Schmalreh noch lebt, nach der Entenjagd führen Sie allerdings nur eine Flinte mit sich. Dürfen Sie mit dieser einen Fangschuss antragen?
Antwort anzeigen
Ja, jedoch darf der Fangschuss ausschließlich mit einem Flintenlaufgeschoss angetragen werden. Die Verwendung von Schrot auf Schalenwild ist verboten.
Frage anzeigen