Sie fahren vom Entenstrich durch ihr Revier in Bayern nach Hause und sehen unmittelbar vor sich einen Wildunfall. Beim Aussteigen sehen Sie, dass das angefahrene Schmalreh noch lebt, nach der Entenjagd führen Sie allerdings nur eine Flinte mit sich. Dürfen Sie mit dieser einen Fangschuss antragen?
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Gemäß den Vorschriften ist es erlaubt, in einer Notsituation mit einer Flinte einen Fangschuss auf ein verletztes Schmalreh abzugeben, um es unverzüglich und tierschutzgerecht zu erlegen.
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