Sie haben in Niedersachsen einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?
Antwort anzeigen
In dem beschriebenen Fall wurde der Hirsch im Revier des Nachbarn erlegt. Gemäß § 1 Abs. 1 BJagdG und § 1 Abs. 1 NJagdG hat der Jagdausübungsberechtigte des Reviers, in dem das Wild erlegt wurde, das Recht, sich das Wild anzueignen. Daher stehen sowohl das Wildbret als auch die Trophäe dem Reviernachbarn zu.
Frage anzeigen