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Wann und durch wen kann die Schonzeit aufgehoben oder verkürzt werden?

NRW

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Mögliche Gründe:

  • Erhebliche Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft
  • Seuchenbekämpfung (z. B. Tollwut, Afrikanische Schweinepest)
  • Hege und Wildtiermanagement (Bestandsregulierung)
  • Verkehrssicherheit (z. B. an Flughäfen)

Zuständigkeit in NRW:

  • Die Oberste Jagdbehörde regelt allgemeine Aufhebungen oder Änderungen durch Rechtsverordnung.
  • Die Untere Jagdbehörde (UJB) entscheidet im Einzelfall, oft mit Zustimmung der Obersten Jagdbehörde.
NRW

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