Nennen Sie Vorschriften zu und aus der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift.

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  1. Es dürfen nur solche und verwendet werden, die nach dem Waffengesetz und dem jeweiligen Landesgesetz für jagdliche Zwecke zugelassen sind.
  2. Die müssen gültige aufweisen, sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden und widmungsgemäß verwendet werden. In einem sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand ist die dann, wenn keine der folgenden Mängel vorliegen: Schadhafte Sicherung- und Verriegelungseinrichtungen; undichte , übermäßige Toleranzen im , Laufaufbauchungen, Rostnarben, Laufdellen und Risse im Schaftholz.
  3. Es darf nur solche verschossen werden, für welche die gebaut ist. Selbstlaborierte Patronen sollen nur dann verwendet werden, wenn sie einer Prüfung durch das Beschussamt unterzogen wurden. Unbrauchbar gewordene (z.B. feucht gewordene Patronen) ist zu vernichten. Gegen das unbeabsichtige Vertauschen von mit ist vorzusorgen.
  4. Der der hat stets im ungeladenen Zustand zu erfolgen.
  5. und sind stets sicher zu verwahren.

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