Nennen Sie Vorschriften zu Waffen und Munition aus der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift.
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Es dürfen nur solche Waffen und Munition verwendet werden, die nach dem Waffengesetz und dem jeweiligen Landesgesetz für jagdliche Zwecke zugelassen sind.
Die Waffen müssen gültige Beschusszeichen aufweisen, sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden und widmungsgemäß verwendet werden. In einem sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand ist die Waffe dann, wenn keine der folgenden Mängel vorliegen: Schadhafte Sicherung- und Verriegelungseinrichtungen; undichte Verschlüsse, übermäßige Toleranzen im Verschluss, Laufaufbauchungen, Rostnarben, Laufdellen und Risse im Schaftholz.
Es darf nur solche Munition verschossen werden, für welche die Waffe gebaut ist. Selbstlaborierte Patronen sollen nur dann verwendet werden, wenn sie einer Prüfung durch das Beschussamt unterzogen wurden. Unbrauchbar gewordene Munition (z.B. feucht gewordene Patronen) ist zu vernichten. Gegen das unbeabsichtige Vertauschen von Schrotpatronen mit Flintenlaufgeschossen ist vorzusorgen.
Der Transport der Waffen hat stets im ungeladenen Zustand zu erfolgen.