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Welche Vorschriften nennt § 6 Verhalten auf Schießstätten der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift? Nennen Sie 3 Beispiele.

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  1. Es darf nur mit solchen Waffen und solcher Munition geschossen werden, für welche die Schießstätte zugelassen sind.
  2. Beim Übungsschießen sind die Gewehrriemen abzunehmen.
  3. Nicht benutzte Waffen sind entladen und gebrochen bzw. mit geöffnetem Verschluss abzustellen.
  4. Schusswaffen werden erst unmittelbar vor Schussabgabe auf dem Stand geladen. Halbautomatische Büchsen dürfen nur mit einer, halbautomatische Flinten nur mit zwei Patronen geladen werden.
  5. im übrigen gilt die ausgehängte „Schießstätten- und Schießordnung“.

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