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Was bedeutet der forstpolitische Grundsatz „Wald vor Wild“?

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Die Waldverjüngung standortgemäßer Baumarten muss im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen (wie Zäunung) möglich sein.

  • Vorrang der Land- und Forstwirtschaft vor jagdlichen Interessen
  • Anpassung der Wilddichte an die Erfordernisse des Waldes
  • Vermeidung waldgefährdender Wildschäden
  • Legitimation für behördliche Maßnahmen wie Mindestabschüsse bei untragbaren Wildschäden
  • In fast allen Landesjagdgesetzen verankert

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