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Wie ist die
Wildfolge
im Burgenland geregelt?
Burgenland (Österreich)
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Verbot für Schützen
: Krankgeschossenes
Wild
darf nicht weiter bejagt werden
Kennzeichnungspflicht
: Anschussstelle und Fluchtrichtung kenntlich machen
Verständigungspflicht
: Unverzügliche Verständigung des Nachbarreviers über Anschuss und Wildwechsel
Berechtigung
: Nur der
Jagdausübungsberechtigte
des fremden Gebiets darf
Wild
verfolgen,
erlegen
und
besitzen
Besitzverhältnisse bei
Wildfolgevertrag
:
Wildbret
gehört dem
Jagdausübungsberechtigten
des Fundortes,
Trophäe
dem Schützen
Abschussplan-Anrechnung
:
Wild
wird auf
Abschussplan
desjenigen angerechnet, dem die
Trophäe
zufällt; nicht verwertbares
Wild
ohne
Trophäe
auf
Abschussplan
des ursprünglichen Gebietes
Strafbestimmung
: Ausdehnung der
Wildfolge
auf fremdes
Jagdgebiet
als Verwaltungsübertretung
Burgenland (Österreich)
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