Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Wie ist die Wildfolge im Burgenland geregelt?

Burgenland (Österreich)

Antwort anzeigen

  • Verbot für Schützen: Krankgeschossenes Wild darf nicht weiter bejagt werden
  • Kennzeichnungspflicht: Anschussstelle und Fluchtrichtung kenntlich machen
  • Verständigungspflicht: Unverzügliche Verständigung des Nachbarreviers über Anschuss und Wildwechsel
  • Berechtigung: Nur der Jagdausübungsberechtigte des fremden Gebiets darf Wild verfolgen, erlegen und besitzen
  • Besitzverhältnisse bei Wildfolgevertrag: Wildbret gehört dem Jagdausübungsberechtigten des Fundortes, Trophäe dem Schützen
  • Abschussplan-Anrechnung: Wild wird auf Abschussplan desjenigen angerechnet, dem die Trophäe zufällt; nicht verwertbares Wild ohne Trophäe auf Abschussplan des ursprünglichen Gebietes
  • Strafbestimmung: Ausdehnung der Wildfolge auf fremdes Jagdgebiet als Verwaltungsübertretung
Burgenland (Österreich)

Frage anzeigen