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Darf eine Privatperson (z. B. ein Freund) eine Schusswaffe für den Besitzer befördern?

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Ein Freund ohne Erlaubnis (Jagdschein, WBK) darf die Waffe niemals allein befördern. Das wäre eine Straftat und führt bei dir zum Entzug der WBK.

  • Waffenbesitzer (z. B. anderer Jäger): Er darf es nur mit Leihschein, für maximal einen Monat und zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck (z. B. Transport zur Reparatur oder Jagd).

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