Sie haben eine Jagdkarte für Ihr Bundesland, sind aber in einem fremden Revier unterwegs und schießen dort einen Hasen. Ist das Wilderei?
Antwort anzeigen
Ja! Wer fremdes Jagdrecht verletzt und ohne Erlaubnis Wild nachstellt, fängt oder erlegt, begeht Jagdwilderei (§ 292 StGB).
Frage anzeigen