Sie haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?
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In Mecklenburg-Vorpommern gehört das krankgeschossene, in ein Nachbarrevier geflüchtete und dort erlegt Wild dem Jagdausübungsberechtigten des Reviers, in dem es erlegt wurde. Somit erhält der Reviernachbar das Anrecht auf Wildbret und Trophäe.
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