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Wie hat sich ein Jäger zu verhalten, wenn er Schalenwild über die Grenze hinweg erlegt hat und dieses im Nachbarrevier in Sichtweite verendet ist oder sich niedertut?

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Der Jäger muss die Regeln der Wildfolge beachten:

  • Berechtigung zur Erlegung und Versorgung- Das Stück am Erlegungsort aufbrechen und verblenden.
  • Das Wild an der Fundstelle liegen lassen (nicht fortschaffen).
  • Den Nachbarrevierinhaber unverzüglich benachrichtigen.
  • Vor Ort auf den Revierinhaber warten.
  • Die Schusswaffe beim Betreten des Nachbarreviers nur ungeladen mitführen.Bei der Wildfolge gibt es Besonderheiten der Länder. Hier wird die Vorgabe durch den Bund dargestellt.

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