Sie haben in Bremen einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?
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Das Aneignungsrecht für das Wildbret und die Trophäe verbleibt bei Ihnen, da Sie den Hirsch in Ihrem Revier beschossen haben, auch wenn er ins Nachbarrevier flüchtet und dort erlegt wird. Voraussetzung für die Verfolgung ist eine schriftliche Wildfolgevereinbarung mit dem Nachbarrevier.
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