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Wann sind elektronische Nachtzielgeräte in Kärnten ausnahmsweise erlaubt?

Kärnten (Österreich)

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Elektronische Nachtzielgeräte sind in Kärnten erlaubt bei:

  • Jagd auf Schwarzwild
    • Zur Eindämmung einer Tierseuche (ganz Österreich ist aktuell ASP-Gebiet)
    • Jäger muss die erforderlichen Kenntnisse nachweislich erworben haben
  • Jagd auf Biber, Fischotter und Wölfe (bis Juni 2027)
    • Zur Gefahrenabwehr von landwirtschaftlichen Nutztieren
    • Zur Schadensabwehr von Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern
  • Jagd auf Goldschakale (bis Juni 2027)

Hinweis: Wärmebildkameras als Handgerät (nicht am Gewehr montiert) sind erlaubt.

Kärnten (Österreich)

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