Gemäß dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg ist die Nachtjagd auf Schalenwild wie Schwarzwild grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme kann von der unteren Jagdbehörde genehmigt werden, wenn dies zur Erfüllung des Abschussplanes oder zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden notwendig ist.
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