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Welche Schutzkategorien kennen Sie beim Artenschutz?

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Schutzkategorien

Schutzkategorien des Naturschutzes

Alle Tier- und Pflanzenarten, die nicht dem Jagdrecht oder Fischereirecht unterliegen, sind durch das Naturschutzrecht geschützt. Das Naturschutzrecht unterscheidet 3 Schutzkategorien:

  1. Allgemeiner Schutz: Alle Pflanzen und Tiere (z.B. Erdmaus, Waschbär)
  2. Besonderer Schutz: Auflistung in der Bundesartenschutzverordnung (z.B. Igel, Maulwurf, Eichhörnchen)
  3. Strenger Schutz: Kennzeichnung in der Bundesartenschutzverordnung (vom Aussterben bedrohte Arten wie z.B. Wölfe, Fischotter und Biber)

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